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Geschäftsbedingungen der Rhein S.Q.M.

Wir arbeiten mit unseren Auftraggebern partnerschaftlich und fair zusammen. Um diese spezielle und individuelle Form unserer Dienstleistung zu regeln, werden für Vereinbarungen und Vertragsabschlüsse die folgenden Geschäftsbedingungen zugrunde gelegt.

 

Vertragsgestaltung

Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und uns über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Abreden gelten dann, wenn sie ohne Widerspruch des anderen Partners jeweils schriftlich bestätigt werden. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

 

Unsere Leistungen im Rahmen der unternehmensspezifischen Arbeit

Wir erbringen Leistungen selbst, durch Angestellte oder freie MitarbeiterInnen. Umfang, Form, Thematik und Ziel unserer Leistungen werden in dem jeweiligen Vertragsangebot oder Vertrag zwischen Auftraggeber und uns im Einzelnen festgelegt. Im Rahmen der unternehmensspezifischen Maßnahmen erbringen wir unsere Leistungen, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind und jeweils konkret vereinbart werden.

 

Unsere Leistungen bei öffentlichen Seminaren & Veranstaltungen

Sie orientieren sich an der jeweiligen Ausschreibung. Bei längerfristigen Maßnahmen kommt der Vertrag mit der Anmeldung des Teilnehmers zustande. Die Seminarthemen und Seminarzeiten der einzelnen Maßnahmen ergeben sich aus der jeweiligen Seminarausschreibung und/oder dem Gesamtkonzept.

 

Terminverlegung oder Stornierung durch den Auftraggeber

Bei Verlegung bietet Rhein S.Q.M. dem Auftraggeber an, fest gebuchte Projekttage in einem Zeitrahmen von 2 Monaten vor Veranstaltungs- oder Leistungsbeginn ohne Stornokosten, jedoch in kooperativer und flexibler Abstimmung mit Rhein S.Q.M. zu verlegen. Bei wiederholter Verschiebung wird das Gesamthonorar fällig. Bei Stornierung zugesagter Aufträge hat der Auftraggeber den uneingeschränkten Veranstaltungs- oder Leistungspreis – unter Abzug der unsererseits ersparten Aufwendungen – wie folgt zu zahlen: Stornierung bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Veranstaltungspreises, Stornierung bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 75 % des Veranstaltungspreises, Stornierung bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn 100% des Veranstaltungspreises.

 

Stornierung durch Rhein S.Q.M.

Rhein S.Q.M. ist berechtigt, einen Termin aus wichtigem Grund, insbesondere bei Erkrankung von internen / externen Mitarbeitern, abzusagen, ohne dass Regressansprüche angemeldet werden können.

 

Zahlung

Das Zahlungsziel beträgt - soweit nicht anderslautende Vereinbarungen getroffen werden - 14 Tage netto. Der Auftraggeber trägt in allen Fällen die Kosten für An- und Rückreise, Unterbringung sowie die effektiven Nebenkosten von Maßnahmen für die Teilnehmer / Leistungsempfänger (z.B. Kosten für Porto, Druckkosten für Teilnehmerunterlagen). Letztere sind gegen Belegvorlage abzugsfrei zu erstatten. Berechnung von Mehraufwand, welcher sich aus zwar terminierten, jedoch durch den Kunden noch nicht fristgerecht erledigten Arbeiten ergibt, erfolgt auf Stundenbasis gem. jeweils gültiger Preisliste nach tatsächlichem Aufwand.

 

Sicherung der Leistungen

Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht der Rhein S.Q.M. an den von Rhein S.Q.M. erstellten Werken [Konzeptionen, Arbeitsunterlagen, Vor- und Nachbereitungsunterlagen, Protokolle, Handbücher, Prozessbeschreibungen / Arbeitsanweisungen, Formulare, etc.]. Eine Vervielfältigung bedarf der ausdrücklichen Einwilligung der Rhein S.Q.M. Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung der Maßnahme zur Verfügung gestellten Dokumenten Urheberrechte- und/oder sonstige Rechte Dritter nicht entgegenstehen. Der Auftraggeber informiert Rhein S.Q.M. vor und während der vereinbarten Maßnahme laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Rhein S.Q.M. verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind.

 

Haftung

Die Haftung der Firma Rhein S.Q.M. ist auf den Auftragswert beschränkt. Eine Haftung für Folgeschäden, insbesondere für Betriebsausfall, Finanzierungskosten, Zinsen, etc. wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ausdrücklich ausgeschlossen. Diese Bedingung beinhaltet nicht grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln.

 

Allgemeine Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Für diese Bedingungen und ihre Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Rhein S.Q.M., Ludwigshafen am Rhein.
 

Kontakt

Tel +49 6061-9674-15
oder Kontakt-Formular